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   BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86   

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https://dejure.org/1987,16305
BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86 (https://dejure.org/1987,16305)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1987 - I ARZ 844/86 (https://dejure.org/1987,16305)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - I ARZ 844/86 (https://dejure.org/1987,16305)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Partielle Prozessunfähigkeit für mehrere mit dem vorliegenden Streitkomplex zusammenhängende Verwaltungsstreitigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86
    Für dieses einen Rechtsstreit nur vorbereitende Verfahren ist die Prozeßfähigkeit - jedenfalls, sofern ihr Fehlen nicht feststeht, sondern noch näherer Prüfung bedarf - ebenso zu unterstellen wie für den Streit über die Prozeßfähigkeit selbst (vgl. dazu BGHZ 35, 1, 6 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] m.w.N.; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 56 Rdnr. 5).
  • BGH, 21.11.1955 - II ARZ 1/55

    Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86
    Der Senat sieht sich jedoch nicht veranlaßt, die Frage der Prozeßfähigkeit bereits im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung zu prüfen, da dieses Verfahren lediglich dazu dient, die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen, das dann seinerseits alle prozessualen und materiellen Voraussetzungen der beabsichtigten Klage zu prüfen hat (vgl. BGHZ 19, 102, 106; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 37 Rdnr. 2).
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Auszug aus BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86
    Das Verhalten des Antragstellers in diesem und in den dem Bundesgerichtshof weiter vorliegenden Verfahren I ARZ 650/86 und I ARZ 762/86 sowie ein gleichfalls vorliegender Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juli 1986 - 10 S 3178/85 -, der von einer partiellen Prozeßunfähigkeit des Antragstellers für mehrere mit dem vorliegenden Streitkomplex zusammenhängende Verwaltungsstreitigkeiten ausgegangen ist, geben Veranlassung zu Zweifeln an der Prozeßfähigkeit des Antragstellers.
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 762/86

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Partielle

    Auszug aus BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86
    Das Verhalten des Antragstellers in diesem und in den dem Bundesgerichtshof weiter vorliegenden Verfahren I ARZ 650/86 und I ARZ 762/86 sowie ein gleichfalls vorliegender Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juli 1986 - 10 S 3178/85 -, der von einer partiellen Prozeßunfähigkeit des Antragstellers für mehrere mit dem vorliegenden Streitkomplex zusammenhängende Verwaltungsstreitigkeiten ausgegangen ist, geben Veranlassung zu Zweifeln an der Prozeßfähigkeit des Antragstellers.
  • BGH, 18.05.1973 - I ARZ 76/73

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 12.02.1987 - I ARZ 844/86
    Die - vom Antragsteller in diesem Verfahren nicht gewünschte - Bestimmung eines anderen Landgerichts kommt in Ermangelung des für eine Gerichtsstandsbestimmung erforderlichen Wahlrechts des bestimmenden Gerichts (BGH, Beschl. v. 18.05.1973 - I ARZ 76/73; BGH NJW 1978, 321) nicht in Betracht.
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Das Verhalten des Antragstellers in diesem und in den dem Bundesgerichtshof weiter vorliegenden Verfahren I ARZ 762/86 und I ARZ 844/86 sowie ein gleichfalls vorliegender Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juli 1986 - 10 S 3178/85 -, der von einer partiellen Prozeßunfähigkeit des Antragstellers für mehrere mit dem vorliegenden Streitkomplex zusammenhängende Verwaltungsstreitigkeiten ausgegangen ist, geben Veranlassung zu Zweifeln an der Prozeßfähigkeit des Antragstellers.
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 762/86

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Partielle

    Das Verhalten des Antragstellers in diesem und in den dem Bundesgerichtshof weiter vorliegenden Verfahren I ARZ 650/86 und I ARZ 844/86 sowie ein gleichfalls vorliegender Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juli 1986 - 10 S 3178/85 -, der von einer partiellen Prozeßunfähigkeit des Antragstellers für mehrere mit dem vorliegenden Streitkomplex zusammenhängende Verwaltungsstreitigkeiten ausgegangen ist, geben Veranlassung zu Zweifeln an der Prozeßfähigkeit des Antragstellers.
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